Glossar zur Ausstellung Von Monet bis Picasso. Jüdische Kunstsammler:innen in Deutschland
Historische Begriffe bedürfen einer sorgfältigen Einordnung. Um einen sensiblen und korrekten Umgang mit ihnen zu ermöglichen, haben wir ein Glossar zur Ausstellung erstellt. Es erläutert zentrale Begriffe, auch solche, die zum festen Wortschatz der NS-Zeit gehörten und zum Teil noch heute Verwendung finden, und macht ihre historischen Kontexte sichtbar.
Das Glossar ist in der Ausstellung, im Katalog und im Folgenden verfügbar.
1935 erlassenes NS-Gesetz. Es unterschied bei der deutschen Bevölkerung zwischen „Reichsbürgern“ und „Staatsangehörigen“. Nur Personen „deutschen oder artverwandten Blutes“ konnten „Reichsbürger“ mit vollen Rechten sein. „Staatsangehörigen“, wozu vor allem jüdische Menschen zählten, wurden Bürgerrechte entzogen.
Rechtlich nicht bindende Vereinbarung von 1998. Sie regelt den Umgang mit NS-Raubkunst. Deutschland und weitere Staaten verpflichteten sich, geraubte Kulturgüter zu identifizieren und ihre Herkunft zu erforschen. Mit den früheren Eigentümer:innen oder deren Nachfahr:innen sollten „gerechte und faire Lösungen“ gefunden werden.
Das Bucerius Kunst Forum zeigt mit der Ausstellung Von Monet bis Picasso. Jüdische Kunstsammler:innen in Deutschland 15 bedeutende Sammlungen, die deutsche Jüdinnen und Juden vor 1945 aufgebaut und so eine wegweisende Rolle in der Etablierung, Förderung und Verteidigung moderner Kunst eingenommen haben. Durch die Schoah und Gräuel des Nationalsozialismus geriet ihr maßgeblicher Beitrag an unserem heutigen Kunstkanon in Vergessenheit. Die Schau widmet sich den Lebensgeschichten dieser 15 Familien, Paare und Einzelpersonen, darunter Familie Hirschland, Clothilde und Paul Schüler, Max Meirowsky, Rosa Schapire und Margarete Mauthner.