Glossar

Glossar zur Ausstellung Von Monet bis Picasso. Jüdische Kunstsammler:innen in Deutschland

Historische Begriffe bedürfen einer sorgfältigen Einordnung. Um einen sensiblen und korrekten Umgang mit ihnen zu ermöglichen, haben wir ein Glossar zur Ausstellung erstellt. Es erläutert zentrale Begriffe, auch solche, die zum festen Wortschatz der NS-Zeit gehörten und zum Teil noch heute Verwendung finden, und macht ihre historischen Kontexte sichtbar.

Das Glossar ist in der Ausstellung, im Katalog und im Folgenden verfügbar.


Begriffe aus der NS-Ideologie für Menschen, die einer angeblich überlegenen „Rasse“ angehörten. Als „arisch“ galt vor allem, wer keine jüdischen Vorfahr:innen hatte.

NS-Begriff für die systematische Enteignung und Verdrängung vor allem jüdischer Menschen. Vermögen, Besitz und Unternehmen wurden unter Zwang und meist weit unter Wert übertragen. In der Öffentlichkeit wurde das Vorgehen oft als freiwilliger Verkauf inszeniert.

Bankkonto, auf das Flüchtende Teile ihres Vermögens einzahlen mussten. Sie konnten nur eingeschränkt darauf zugreifen. Der NS-Staat kontrollierte und begrenzte so die Mitnahme von Vermögen ins Ausland.

1953 in der Bundesrepublik Deutschland beschlossenes Gesetz. Es regelt finanzielle Entschädigungen für Opfer der NS-Verfolgung oder ihre Nachfahr:innen.

Zentrale Sammelstellen für Kulturgüter. Sie wurden nach dem Zweiten Weltkrieg in mehreren deutschen Städten eingerichtet. Dort wurden geraubte Objekte erfasst und – wenn möglich – an ihre früheren Eigentümer:innen oder deren Familien zurückgegeben.

Zwangsgebühr, die jüdische Menschen bei Auswanderung an die Deutsche Golddiskontbank („Dego“) zahlen mussten. Erst danach durften sie Vermögen und später auch Gegenstände ins Ausland mitnehmen.

Abwertender NS-Begriff für moderne Kunst, die nicht der NS-Ideologie entsprach. Sie wurde als „undeutsch“ oder „schädlich“ beschimpft. Viele Werke wurden aus Museen entfernt, verkauft oder zerstört.

Von Adolf Hitler in Linz geplantes Kunstmuseum. Viele dafür vorgesehenen Werke stammten aus Beschlagnahmungen und Zwangsverkäufen. Das Museum wurde nie gebaut.

Grundsatz für den Umgang mit NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgütern und Vermögen. Ziel ist, berechtigten Ansprüchen von Verfolgten bzw. ihren Nachfahr:innen durch Rückgabe oder Entschädigung angemessen zu begegnen.

Ab 1939 mussten jüdische Jungen und Männer zusätzlich den Vornamen „Israel“ tragen, wenn ihre Namen nicht als eindeutig jüdisch galten. Für jüdische Mädchen und Frauen galt „Sara“. Die Zwangsvornamen erleichterten die Ausgrenzung.

Haus, in das jüdische Menschen zwangsweise umziehen mussten. Dies diente ihrer räumlichen Ausgrenzung und Überwachung und erleichterte spätere Deportationen.

Zwangsabgabe, die deutsche Jüd:innen ab 1938 an den Staat zahlen mussten. Vorwand für die Verhängung war die kollektive Bestrafung für den Mord an einem deutschen Diplomaten durch einen Juden.

Große Holzkiste für die Lagerung und den Transport von Umzugsgut bei Auswanderungen per Schiff. Viele Kisten wurden vom NS-Regime beschlagnahmt und erreichten nie ihren Zielort.

NS-Begriff für eine Ehe zwischen einer jüdischen und einer nichtjüdischen Person. Solche Paare wurden diskriminiert und besonders überwacht.

NS-Bezeichnung für eine Person mit zwei als jüdisch geltenden Großeltern. Die Einstufung hatte Einschränkungen von Rechten und Freiheiten zur Folge. 

Gewaltsame Übergriffe gegen die jüdische Bevölkerung am 9. und 10. November 1938. Synagogen wurden zerstört, Geschäfte geplündert, Menschen verhaftet, misshandelt und ermordet. Der NS-Begriff „Reichskristallnacht“ verharmlost die Gewalt.

Kunstwerke und Kulturgüter, die während der NS-Zeit geraubt wurden. Dies konnte durch Verfolgung, Enteignung, Zwangsverkauf oder auf andere Weise erfolgen. Besonders betroffen waren jüdische Eigentümer:innen.

Antisemitische und rassistische NS-Gesetze von 1935. Sie schufen die rechtliche Grundlage für die systematische Diskriminierung, Ausgrenzung, Entrechtung, Verfolgung und schließlich Ermordung der jüdischen Bevölkerung.

1935 erlassenes NS-Gesetz. Es unterschied bei der deutschen Bevölkerung zwischen „Reichsbürgern“ und „Staatsangehörigen“. Nur Personen „deutschen oder artverwandten Blutes“ konnten „Reichsbürger“ mit vollen Rechten sein. „Staatsangehörigen“, wozu vor allem jüdische Menschen zählten, wurden Bürgerrechte entzogen.

Steuer auf Vermögen bei Auswanderungen. Unter dem NS-Regime wurde sie gezielt gegen jüdische Menschen eingesetzt. 

Hebräisch für „Unheil“, „Katastrophe“ oder „Untergang“. Bezeichnung für die systematische Verfolgung und Ermordung der europäischen Jüd:innen durch das NS-Regime und seine Verbündeten. 

Verordnung von 1938, die jüdischen Personen die Kontrolle über ihr Vermögen weitgehend entzog. Sie erleichterte „Arisierungen“, Enteignungen und Zwangsverkäufe. 

Verordnung von 1938, die jüdischen Menschen verbot, Geschäfte oder Handwerksbetriebe zu führen. 

Nutzung und Verkauf von beschlagnahmtem oder enteignetem Eigentum durch das NS-Regime. Dazu zählten etwa Zwangsversteigerungen.

Offizielles Register, in das Kunstwerke und andere Kulturgüter von besonderer nationaler Bedeutung eingetragen wurden und werden, um eine ungenehmigte oder dauerhafte Ausfuhr ins Ausland zu verhindern. In der NS-Zeit für die Vorbereitung von Beschlagnahmungen von Kunstwerken genutzt.

NS-Bezeichnung für eine Person mit mindestens drei als jüdisch geltenden Großeltern. Die Einstufung beruhte auf der Abstammung, nicht auf dem Glauben oder dem Selbstverständnis als jüdisch. Sie entschied über den Umfang der Diskriminierung und Verfolgung. 

Rechtlich nicht bindende Vereinbarung von 1998. Sie regelt den Umgang mit NS-Raubkunst. Deutschland und weitere Staaten verpflichteten sich, geraubte Kulturgüter zu identifizieren und ihre Herkunft zu erforschen. Mit den früheren Eigentümer:innen oder deren Nachfahr:innen sollten „gerechte und faire Lösungen“ gefunden werden.

Verfahren nach 1945, mit denen NS-Verfolgte oder ihre Angehörigen Rückgaben von Eigentum oder Entschädigung beantragen konnten. Der Begriff gilt als problematisch, weil das Unrecht nicht ungeschehen gemacht werden kann.

Das Bucerius Kunst Forum zeigt mit der Ausstellung Von Monet bis Picasso. Jüdische Kunstsammler:innen in Deutschland 15 bedeutende Sammlungen, die deutsche Jüdinnen und Juden vor 1945 aufgebaut und so eine wegweisende Rolle in der Etablierung, Förderung und Verteidigung moderner Kunst eingenommen haben. Durch die Schoah und Gräuel des Nationalsozialismus geriet ihr maßgeblicher Beitrag an unserem heutigen Kunstkanon in Vergessenheit. Die Schau widmet sich den Lebensgeschichten dieser 15 Familien, Paare und Einzelpersonen, darunter Familie Hirschland, Clothilde und Paul Schüler, Max Meirowsky, Rosa Schapire und Margarete Mauthner.  

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