Geltende Anforderungen
Bucerius Kunst Forum gemeinnützige GmbH ist bestrebt, seine digitalen Angebote für alle Menschen zugänglich zu machen. Wir arbeiten kontinuierlich daran, die Benutzer:innenfreundlichkeit zu verbessern und die geltenden Standards zur Barrierefreiheit einzuhalten.
Unser Ziel ist es, unsere Website im Einklang mit den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) bereitzustellen.
Diese Barrierefreiheitserklärung gilt für die Website https://www.buceriuskunstforum.de/ und wurde am 15.07.2025 erstellt und zuletzt am 3.9.2025 aktualisiert.
Dienstleistungsbeschreibung
Das Bucerius Kunst Forum ist ein von der ZEIT STIFTUNG BUCERIUS getragenes, internationales Ausstellungshaus, das sich durch seine fokussierten Ausstellungskonzepte sowie durch seine interdisziplinären Veranstaltungsprogramme als Forum für alle Künste versteht.
Konformitätsstatus
Konformitätslevel der Website: WCAG 2.2 AA
Status der Inhaltskonformität
Teilweise konform: Einige Bereiche der Website entsprechen noch nicht vollständig den Barrierefreiheitsstandards.
Bewertungsmethode
Mit Hilfe der folgenden Methode hat Bucerius Kunst Forum gemeinnützige GmbH die Bewertung der Website vorgenommen: Die Website wurde von einem externen Accessibility Consultant nach den WCAG 2.2 Kriterien Level AA bewertet, ein Prüfbericht liegt vor.
Erfüllung der Barrierefreiheitsanforderungen
Die folgenden Anforderungen an die Barrierefreiheit wurden bei der Gestaltung und Entwicklung dieser Website bereits berücksichtigt und erfolgreich umgesetzt:
Zusätzlich erfüllte Anforderungen
Feedback und Ansprechperson
Sie erreichen unsere Ansprechperson für Barrierefreiheit unter folgenden Kontaktdaten:
Miriam Abada
Alter Wall 12
20457 Hamburg
abada@buceriuskunstforum.de
Marktüberwachungsbehörde
Für die Umsetzung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes haben sich die Bundesländer auf die Einrichtung einer gemeinsamen Marktüberwachungsbehörde verständigt. Grundlage dafür ist ein Staatsvertrag, der die Gründung einer zentralen Stelle mit Sitz in Sachsen-Anhalt vorsieht. Die Behörde – voraussichtlich „Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen" – soll künftig die Überwachung barrierefreier Produkte und Dienstleistungen übernehmen. Damit sie ihre Arbeit aufnehmen kann, muss der Staatsvertrag noch durch die Länder ratifiziert werden. Sobald die Ratifizierung abgeschlossen ist, werden die Angaben zur Marktüberwachungsbehörde automatisch in die Barrierefreiheitserklärung übernommen.